Rechtsprechung
BFH, 29.11.2005 - IX R 36/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,20052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Keine Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.10.1986 - IX R 186/85
Zulässigkeit einer Revision ohne Zulassung durch das Finanzgericht
Auszug aus BFH, 29.11.2005 - IX R 36/05
Im Streitfall haben weder das FG noch der BFH die Revision zugelassen; nach ständiger Rechtsprechung gilt die Zulassung schon dann als versagt, wenn die Entscheidung des FG --wie im Streitfall-- keinen Ausspruch über die Zulassung enthält (Beschlüsse des BFH vom 28. Juli 1977 IV R 127/76, BFHE 123, 117, BStBl II 1977, 819; vom 23. Oktober 1986 IX R 186/85, BFH/NV 1988, 108).Eine gleichwohl trotz fehlender Zulassung eingelegte Revision kann auch nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden (BFH-Beschluss vom 26. März 1986 IV R 173/85, BFH/NV 1988, 108).
- BFH, 28.07.1977 - IV R 127/76
Erhöhung der Revisionssumme - Anwendung auf verkündetes oder zugestelltes Urteil …
Auszug aus BFH, 29.11.2005 - IX R 36/05
Im Streitfall haben weder das FG noch der BFH die Revision zugelassen; nach ständiger Rechtsprechung gilt die Zulassung schon dann als versagt, wenn die Entscheidung des FG --wie im Streitfall-- keinen Ausspruch über die Zulassung enthält (Beschlüsse des BFH vom 28. Juli 1977 IV R 127/76, BFHE 123, 117, BStBl II 1977, 819;… vom 23. Oktober 1986 IX R 186/85, BFH/NV 1988, 108). - BFH, 26.03.1986 - IV R 173/85
Zulässigkeit einer Revision
Auszug aus BFH, 29.11.2005 - IX R 36/05
Eine gleichwohl trotz fehlender Zulassung eingelegte Revision kann auch nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden (BFH-Beschluss vom 26. März 1986 IV R 173/85, BFH/NV 1988, 108).